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   BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99   

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BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 (https://dejure.org/2000,71)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 (https://dejure.org/2000,71)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 (https://dejure.org/2000,71)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der Änderungskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Halbierung der Arbeitszeit - Gleichstellungsbeauftragte - Änderungskündigung - Kündigungsschutz - Frauenbeauftragte - Arbeitszeit

  • Judicialis

    SächsGemO § 64 Abs. 2; ; SächsGemO § 64 Abs. 3; ; SächsFFG § 18 Abs. 1; ; SächsFFG § 19 Abs. 3; ; SächsFFG § 20; ; KSchG § ... 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; SächsPersVG § 78; ; BAT-O § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 294
  • NJW 2001, 2490 (Ls.)
  • MDR 2001, 758
  • NZA 2001, 500
  • BB 2001, 990
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    a) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104).

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern ob und in welchem Umfang das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer entfallen ist (ständige Rechtsprechung BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO).

    Dies setzt allerdings stets voraus, daß die Stelle nach sachlichen Merkmalen genau bestimmt ist (vgl. zuletzt BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 - nv.).

  • LAG Sachsen, 01.07.1999 - 8 Sa 983/98

    Kündigung nach Stellenplanänderung im Öffentlichen Dienst; Bestellung einer

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 8 Sa 983/98 -.

    2 AZR 617/99 8 Sa 983/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 1999 - 8 Sa 983/98 - aufgehoben.

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Sollte die Beklagte hinsichtlich des Entzugs und der Verlagerung der Zusatzaufgaben der Klägerin eine für die Änderungskündigung materiellrechtlich tragfähige Organisationsentscheidung vortragen, müßte das Landesarbeitsgericht weiter prüfen, ob der Sachverhalt auch dem Personalrat ausreichend mitgeteilt oder bekannt war (§ 78 SächsPersVG; vgl. BAG 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 72, 79, 108 BPersVG Rn. 15, § 102 BetrVG Rn. 62, 62a, 62c).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Der Arbeitgeber ist dann gehalten, seine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen sowie darzulegen, wie die weiterhin anfallenden Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 71; 92, 61; 92, 79).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    a) Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung BAG 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern ob und in welchem Umfang das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer entfallen ist (ständige Rechtsprechung BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Der Arbeitgeber ist dann gehalten, seine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen sowie darzulegen, wie die weiterhin anfallenden Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 71; 92, 61; 92, 79).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Würde die Aufgabenverlagerung in den betroffenen Ämtern eine Neueinstellung von Teilzeitkräften oder eine Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit bereits dort beschäftigter Arbeitnehmer erfordern, würde sich die Änderungskündigung gegenüber der Klägerin zum Teil als unzulässige Austauschkündigung darstellen (vgl. zur Austauschkündigung BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Der Arbeitgeber ist dann gehalten, seine unternehmerische Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen sowie darzulegen, wie die weiterhin anfallenden Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 71; 92, 61; 92, 79).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
    Vereinbarungen, die die beiderseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten nach § 611 BGB betreffen, insbesondere also auch Vereinbarungen über den Inhalt der Arbeitsleistung, fallen nämlich nicht unter § 4 Abs. 2, sondern unter § 4 Abs. 1 BAT-O und sind somit auch formlos möglich (vgl. BAG 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Dezember 2000 § 4 Rn. 121, 123).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 65/99

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit einer kommunalen

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = EzA KSchG § 2 Nr. 50, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; zusammenfassend zuletzt 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

    Für eine entsprechende Organisationsentscheidung im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt prinzipiell nichts anderes (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angezogenen Urteil des Senats vom 23. November 2000 (- 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).

    Führt die unternehmerische Entscheidung nicht zu einer Reduzierung der Arbeitsvolumens, so kann eine gleichwohl ausgesprochene Änderungskündigung als Austauschkündigung unwirksam sein (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).

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Rechtsprechung
   ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00   

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ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 (https://dejure.org/2001,1603)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 (https://dejure.org/2001,1603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz und fristlose Kündigung; Abmahnungspflicht des Arbeitgebers vor Ausspruch einer Kündigung

  • czarnetzki.eu PDF

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung ohne Verbot

  • online-und-recht.de
  • RA Kotz

    Surfen im Internet zu Privatzwecken - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 04.09.2001)

    Surfen in der Arbeitszeit kein Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Privatsurfen im Internet

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 626 BGB
    Privates Surfen am Arbeitsplatz; Allgemeines Zivilrecht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Surfen im Internet und private Emails am Arbeitsplatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • heise.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eiertanz - Private Internetnutzung am Arbeitsplatz (Joerg Heidrich)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 626 BGB
    Surfen während der Arbeitszeit zu Privatzwecken kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wurde die Benutzung aber gestattet, so muss der Arbeitnehmer "über Gebühr" im Web unterwegs gewesen sein.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2490
  • NZA 2001, 786
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    Vielmehr muss bereits auf der ersten Stufe festgestellt werden, ob der an sich zur außerordentlichen Kündigung geeignete Sachverhalt im Streitfall zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (BAG vom 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 116).

    Erst dann ist in einer zweiten Stufe zu untersuchen, ob nach Abwägung aller in Betracht kommenden Interessen der Parteien des Arbeitsverhältnisses die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG vom 17.03.1988, a.a.O.; BAG vom 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 - AP-Nr. 101 zu § 626 BGB).

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    Die Prüfung, ob im konkreten Streitfall ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG vom 21.02.1991- 2 AZR 449/90 - AP-Nr. 35 zu § 123 BGB), der das Schrifttum im Wesentlichen gefolgt ist (vgl. KR-Fischermeyer, 5. Auflage 1998, § 626 BGB Rz. 84) in zwei systematisch zu trennenden Abschnitten zu erfolgen.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, ist allerdings bei Störungen im Vertrauensbereich jedenfalls dann vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - EzA Nr. 168 zu § 626 BGB n.F.).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    Die Prüfung des Abmahnungserfordernisses bei Störungen im Vertauensbereich wird lediglich dann - wie auch bei Störungen im Leistungsbereich - für entbehrlich gehalten, wenn es um derart schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98, MDR 1999, 874).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    Erst dann ist in einer zweiten Stufe zu untersuchen, ob nach Abwägung aller in Betracht kommenden Interessen der Parteien des Arbeitsverhältnisses die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG vom 17.03.1988, a.a.O.; BAG vom 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 - AP-Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - 13 Sa 1235/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    Bei vergleichbaren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen, wie dem privaten Telefonieren am Arbeitsplatz, ist anerkannt, dass eine Kündigung immer dann gerechtfertigt sein kann, wenn ein ausdrückliches Verbot des Arbeitgebers vorliegt und der Arbeitnehmer diesem Verbot auch nach einer einschlägigen Abmahnung nachhaltig zuwider handelt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998, 13 Sa 1235/97).
  • ArbG Berlin, 27.03.1980 - 12 Ca 3/80

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtanhörung des Betriebsrats; Unwirksamkeit

    Auszug aus ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
    So sah das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 27.03.1980, 12 Ca 3/80) eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt an, weil ein Arbeitnehmer trotz des ausdrücklichen Verbots seines Arbeitgebers sowie mehrerer einschlägiger Abmahnungen immer wieder private Kopien auf dem betriebseigenen Kopiergerät angefertigt hatte.
  • LAG Köln, 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04

    Private Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers

    a) Die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen - auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger hier nicht relevanter Besonderheiten nach verbreiteter Ansicht weit gehend übertragbar (vgl. ArbG Wesel v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00; ArbG Düsseldorf 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01; Ernst, NZA 2002, 585 ff. m.w.N.) - ist nicht grundsätzlich arbeitsvertragswidrig; ob und in welchem Umfang sie eine Pflichtverletzung darstellt, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen, insbesondere nach dem Bestehen eines Verbots durch den Arbeitgeber.

    Fehlt eine solche ausdrückliche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigterweise von der Duldung derartiger Handlungen ausgehen (ArbG Frankfurt a.M. v. 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01; ArbG Wesel v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00).

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz

    Die bisher veröffentlichten Entscheidungen legen einen an die Rechtsprechung zu den Folgen ungenehmigter Privattelefonate angelehnten Maßstab an (Arbeitsgericht Wesel 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 - NJW 2001/2490; Arbeitsgericht Düsseldorf 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01 - NZA 2001/1386; ebenso KR-Fischermeier a. a. O. § 626 BGB Rdn. 445; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler a. a. O. § 1 KSchG Rdn. 210 a, 210 e; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rdn. 348 b).
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02

    Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

    Es kann dahinstehen, ob eine nicht ausdrücklich untersagte und in geringem Umfang - sogar private - Nutzung elektronischer Medien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht etwa sozialtypisch ist, vergleichbar gelegentlichen privaten Telefonaten (Arbeitsgericht Wesel U. v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt U. v. 02, 01.2002 - 2 Ca 5340/01 NZA 2002, 1093).
  • ArbG Düsseldorf, 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Eine Abmahnung ist bei Störungen im Vertrauensbereich entbehrlich, wenn es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit der Arbeitnehmer ohne weiteres erkennen konnte und dessen Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (ArbG Wesel, Urteil vom 21.03.2001, 5 Ca 4021/00, NZA 2001, 786; vgl. BAG, Urteil vom 04.06.1997, 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB).
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 10256/03

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Notwendigkeit der Aushändigung eines

    Die Vertragsverletzung besteht darin, dass der Kläger entgegen der Weisung der Beklagten deren PC für private Zwecke genutzt hat (zu diesem Kündigungsgrund Arbeitsgericht Wesel, U. v. 21.03.2000 - 5 Ca 4021/00, NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt am Main, U. v. 02.01.2002 -2 Ca 5340/01, NZA 2002, 1093; Beckschulze/Henkel, DB 2001, 1491, 1496 f.; Beckschulze, DB 2003, 2377 [BGH 20.11.2002 - VIII ZR 65/02]; Kramer, a. a; O., 461).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00.NE   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00.NE (https://dejure.org/2000,5419)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.05.2000 - 10a B 437/00.NE (https://dejure.org/2000,5419)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Mai 2000 - 10a B 437/00.NE (https://dejure.org/2000,5419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2490 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1307
  • ZMR 2000, 708
  • DÖV 2000, 969
  • BauR 2000, 1460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46 = BauR 1999, 134.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. und Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, BauR 1999, 1126 = ZfBR 1999, 223.

  • BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 BN 20.97 -, BRS 59 Nr. 45 = NJW 1998, 770 und Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44 = BauR 1998, 740.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997, a.a.O. (zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 a.a.O. und Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, BauR 1999, 1126 = ZfBR 1999, 223.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 4 BN 20.97 -, BRS 59 Nr. 45 = NJW 1998, 770 und Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44 = BauR 1998, 740.
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 BN 6.99

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Abwägung; abwägungserhebliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1999 - 4 BN 6.99 -, BauR 1999, 878; OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 1994 - 10a D 170/93.NE -, S. 21 und Beschluss vom 29. Oktober 1996 - 10a B 2571/96.NE - S. 3.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u.a. - DVBl 1997, 1107.
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 NB 31.94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. August 1994 - 4 NB 31.94 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 10a D 170/93

    Einzelhandelsunternehmen; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Abwendung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2000 - 10a B 437/00
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1999 - 4 BN 6.99 -, BauR 1999, 878; OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 1994 - 10a D 170/93.NE -, S. 21 und Beschluss vom 29. Oktober 1996 - 10a B 2571/96.NE - S. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Auch wenn außer Betracht gelassen wird, dass für das Verhältnis der Grundgebühr zur Gesamtgebühr auf einen Durchschnitts- bzw. Musterhaushalt abzustellen wäre (so das OVG NW, Urteil vom 2.2.2000, NWVBl. 2000, 462), und daher auf die von den Antragstellern angesprochene und "kostengünstigste" Konstellation der Nutzung abstellen würde, wäre der Anteil der Grundgebühr an der Gesamtgebührenbelastung lediglich 46 % (Grundgebühr nach § 22 Abs. 2 AWS 2002 EUR 54 - Jahresleerungsgebühr nach § 22 Abs. 3 Nr. 1 b AWS 2002 EUR 63).
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